Volkshilfe Steiermark
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07.02.2007

Stellungnahme der Volkshilfe Steiermark zum Bartenstein-Modell der 24-Stunden Betreuung.


Die in den Medien kolportierten Ideen zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein stoßen nicht nur in der Volkshilfe Steiermark auf massive Kritik.


„Bartensteins „Rund um die Uhr Betreuungsmodell“ für 3.000 Euro ist sowohl in Bezug auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch in Bezug auf die in der Pflege beschäftigten Menschen noch völlig unausgegoren“, sind sich Geschäftsführer Franz Ferner und die für die Pflege Zuhause zuständige Geschäftsleiterin Mag. Brigitte Schafarik einig. Vor allem drei Argumente sprechen gegen den von Bartenstein offensichtlich im Alleingang erstellten Entwurf.

Argument 1: Privilegierte Gruppe


Bei dieser Diskussion darf man nie vergessen, dass es sich bei der „betroffenen Gruppe“ um nur 5 Prozent der Pflegebedürftigen in Österreich handelt. Da nur diese Gruppe über die finanziellen und räumlich notwendigen Ressourcen verfügt, um 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen.


Argument 2: Unzumutbare Arbeitsbedingungen


Wenn der Vorschlag Bartensteins umgesetzt wird, kommt es zu einem Zwei-Klassensystem für MitarbeiterInnen in der Pflege und Betreuung. Für Menschen die derzeit in der Pflege und Betreuung tätig sind, gibt es Kollektivverträge: Zuschläge für Nachtarbeit, Überstundenzuschläge, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, bezahlte Arbeitsbereitschaft, Personalvertretung etc.


Das Bartenstein-Modell sieht einen Brutto-Stundenlohn von 7,22 Euro vor, keine Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden, Sonn und Feiertagsarbeit etc. Zusätzlich müssen jedes Monat (innerhalb von 2 Wochen) 190 unbezahlte Bereitschaftsstunden vor Ort erbracht werden.


Im Modell des Wirtschaftsministers sind die betreuten Personen zugleich die Arbeitgeber. Es gibt kein „Netz“ für MitarbeiterInnen die diese 24-Stunden-Betreuung leisten sollen (weder für Selbstständige, noch für Unselbstständige): Wer kontrolliert ob die Zeiten eingehalten werden? Wer interveniert, wenn es zu Übergriffen von Angehörigen auf MitarbeiterInnen kommt etc. Diese Rolle übernehmen im österreichischen Sozial- und Gesundheitssystem die Arbeitgeber.


Argument 3: Mangelnde Sicherheit für Betroffene


Die dringend notwendige Qualitätssicherung für die betreuten Menschen bzw. deren Angehörigen bleibt im Vorschlag völlig ausgespart. Die öffentliche Hand widerspricht sich mit dieser Maßnahme selbst: Auf der einen Seite werden bei den jetzt legalen Betreuungssystemen (Pflegeheime und Mobile Pflege- und Betreuungsdienste) auf gesetzlichem Weg, über Verträge und Vereinbarungen sehr hohe Qualitätsstandards festgelegt, verlangt und kontrolliert: Qualifikation und Fortbildung der MitarbeiterInnen, Dokumentation, Fachaufsicht etc. Diese Standards sind beim Entwurf Bartensteins offensichtlich nicht vorgesehen. Selbst wenn es Vorgaben gäbe, wäre die Einhaltung bei Selbstständigen und Angestellten über das Hausangestelltengesetz nicht möglich.
Angehörige sind in der Regel nicht in der Lage festzustellen, ob die vorhandene Qualifikation den Anforderungen entspricht, ob die geleistete Pflegearbeit den derzeit geltenden und geforderten Standards entspricht.


Fazit:


Bei einem Modell in dem Pflege und betreuungsabhängige Personengruppen auch die Rolle der Arbeitgeber/Auftraggeber übernehmen, kann nicht ausreichend sichergestellt werden, dass berechtigte Interessen der Pflegenden und berechtigte Interessen der Gepflegten wahrgenommen werden. Dazu kommt, dass das vorgeschlagene Modell privilegierte Einkommensschichten bevorzugt und MitarbeiterInnen zu Dumpingpreisen arbeiten müssen.


„Speed kills Quality“ war schon der Vorwurf an die alte Bundesregierung. Wichtig ist, dass sich die Mitglieder der neuen Bundesregierung ernsthaft mit der Komplexität von Pflege und Betreuung auseinandersetzen und fundierte Lösungen vorschlagen. Mit medienwirksamen, wenig durchdachten Schlagzeilen ist niemandem geholfen, im Gegenteil die schon unter starkem Druck stehende Pflegebranche wird dadurch weiterhin verunsichert.


Anhang:


Rechenbeispiel 1/Was bleibt von den € 3.000.-


Kosten/Monat (Lohn und Lohnnebenkosten) 2 Personen € 3.000.-
Bruttogehalt/Monat 2 Personen   € 2.000.-


Arbeitsstunden in 2 Wochen (eine Person) 128 Stunden
Arbeitsstunden pro Monat (zwei Personen) 277 Stunden


Stundenlohn Brutto pro Person  € 7,22.-
Stundenlohn Netto pro Person  € 4,89.-


Rechenbeispiel 2/Bewertung Bereitschaftszeit in der Nacht


14 Tage mal 24 Stunden =    336 Stunden
abzüglich                              128 Stunden bezahlte Arbeitszeit
abzüglich halber freier Tag     12  Stunden
abzüglich freier Sonntag        24 Stunden    ´


Ergebnis:                              172 Stunden



Franz Ferner (Geschäftsführer)
Mag. Brigitte Schafarik (Geschäftsleiterin Sozialzentren)


Grundlagen Bartenstein Interview, Standard vom 7.2.07

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