Volkshilfe Steiermark
Spendenabsetzbarkeit

Mehr Spenden - ohne mehr Geld auszugeben!

Endlich ist es so weit: Ab 1. Jänner 2009 sind auch Spenden an die Volkshilfe, bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens, steuerlich absetzbar. Das heißt: Sie können ab sofort mehr spenden ohne mehr Geld auszugeben.

 

Auch Barspenden sind absetzbar


Für Barspenden, wie etwa bei der Volkshilfe-Haussammlung oder bei diversen Veranstaltungen der Volkshilfen in steirischen Bezirken, stellen Ihnen unsere MitarbeiterInnen eine Spendenbestätigung aus. Diese können Sie am Ende des Jahres für Ihren Steuerausgleich geltend machen.

 

Spendenkonto:

Steiermärkische 
Sparkasse 2220
Bankleitzahl 20815

Einzahlungsbelege aufbewahren

 

Wenn Sie diese Steuererleichterung der Bundesregierung in Anspruch nehmen wollen, heben Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege (z.b. Zahlscheine der Volkshilfe Spendenmails, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen, etc.) gut auf. Den Gesamtbetrag Ihrer Spenden können Sie in Ihrem Jahresausgleich geltend machen.

 

Die Obergrenze sind 10 Prozent Ihres Jahresbrutto-Einkommens. Das heißt, wenn Sie beispielsweise € 20.000,-/Jahr verdienen, können Sie bis zu € 2.000,- an Spenden geltend machen. Die Formulare für Ihren Jahresausgleich erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Ein Beispiel*

 

Wenn Sie ein monatliches Bruttoeinkommen von € 1.500,- beziehen, beträgt Ihr Grenzsteuersatz 36,5%. Nun möchten Sie € 50,- an die Volkshilfe spenden. Da Sie am Jahresende von Ihrer Spende 36,5% rückerstattet bekommen können Sie € 78,70 einzahlen. Somit haben Sie € 50,- eingezahlt, die Volkshilfe aber mit € 78,70 unterstützt. 

 

(* Die Angaben dienen lediglich zur Orientierung und sind ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater bzw. beachten Sie die Hinweise durch das Finanzministerium).

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Volkshilfe Verbandssekretariat &
Freiwilligenzentrum
Eggenbergerstraße 7/5

8020 Graz
Tel.: 0316/8960-31000

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